Es kann auch
 SIE treffen!

 

 

 

380 kV - Leitung

aber im Sinne der Menschen und der Umwelt!

 

Wer hat noch nicht, wer will noch mehr Freileitungen?

Im Zusammenhang mit der Errichtung der 380-kV-Leitung haben sich zwei Gruppierungen gebildet. Die eine will die Errichtung der wuchtigen Freileitung quer durch die Landschaft ohne Rücksicht auf die Bevölkerung und eventuelle Verluste der dortigen Bewohner. Die anderen stellen sich nicht gegen den Bau der 380-kV-Leitung, wollen aber die rund 50.000 betroffenen Menschen in der Oststeiermark vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden bewahren und auch die Umwelt vor negativen Auswirkungen schützen. Es soll nicht über die Bevölkerung „drüber gefahren“ werden.

Die betroffenen Gemeinden haben in den vergangenen fünf Jahren keinerlei Mühen und keine Kosten gescheut, um einen Ausweg zu finden. Und es ist tatsächlich gelungen, eine akzeptable ALTERNATIVE im Sinne der Menschen und der Umwelt zu erarbeiten: Die Verlegung der 380-kV-Leitung unter die Erde – eine saubere und einfache Lösung. Die immensen Mehrkosten, die vom Verbund kolportiert werden, stimmen nicht.

Gesundheit gefährdet!

Immer wieder wird vor gesundheitlichen Gefahren solcher gewaltigen Freileitungen wie es die 380-kV-Leitung darstellt gewarnt, ebenso über die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen. Dass die Landschaft  durch die Leitungen und die 60 Meter hohen und sehr breiten Masten ihre Naturbelassenheit und Schönheit verliert, versteht sich von selbst. Auch die Lärmbelästigungen einer solchen Leitung sind bekannt.

 

Grundstücke wertlos!

Schlimm ist weiters der wirtschaftliche Schaden der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden. Wenn nämlich die 380-kV-Freileitung neben oder gar über ein Grundstück läuft, ist das Areal unverkäuflich und wertlos – aber der Grundeigentümer bekommt keinerlei Entschädigung. Lediglich dann, wenn ein Masten auf dem Grund errichtet wird, darf mit einer Entschädigung – nicht jedoch mit einer Ablöse – gerechnet werden. Das alles kommt einer Enteignung jener unzähligen Häuslbauer gleich, die viele Jahre und Jahrzehnte ihre ganzen Ersparnisse in die Errichtung von Eigenheimen gesteckt haben. Aus diesem Grund werden faire Rahmenbedingungen für die Betroffenen gefordert. Entweder entsprechende Entschädigungszahlungen oder - so wie in anderen Ländern, beispielsweise im benachbarten Norditalien - ein Mindestabstand von einem Kilometer zwischen 380-kV-Freileitung und öffentl.Gebäuden/Wohnhäusern. Dort hat man offenbar sehr genau gewusst, was man der Bevölkerung mit näher herangeführten Leitungen antut.

 

Geld für Werbung - Kein Geld für Kabel!

Aber es gibt auch eine Alternative, welche die Gemeinden ausgearbeitet haben und der sofort zugestimmt würde: Die Verkabelung  ähnlich wie der Gas-Pipeline, aber längst nicht so aufwändig. Solche Projekte haben sich in anderen fortschrittlichen Staaten bereits bestens bewährt. Die Einwände des Verbundes, dass die Kosten zu hoch seien, stimmen nicht. Erstens könnte die Trassenlänge durch eine Verkabelung wesentlich verkürzt werden, was eine Verringerung der Kosten bewirken würde. Zweitens amortisieren sich die Mehrkosten schon nach ein paar Jahren, weil wissenschaftlichen Berechnungen zufolge der Stromverlust unter der Erde weit geringer ist als bei freihängenden Kabeln. Und wenn der Verbund schon das Geld hat, zehn Millionen Euro in die Werbung für seine 380-kV-Leitung zu stecken (vorgesehenes Budget), dann müsste auch Geld für die Erdleitung vorhanden sein – die sich ohnedies bald rechnet.

 Der Verbund versucht derzeit, mit Angstparolen wie „Wir haben zu wenig Strom“ eine Lobby gegen die Kritiker der Freileitung aufzuhetzen. Tatsache ist aber, dass sehr wohl genug Strom vorhanden ist, ganz Europa hat einen Überschuss und daher war Strom noch nie so billig wie jetzt.

 

380 kV Leitung – Bald IHR neuer Nachbar?

 Die Trasse der 380-kV-Leitung kann jeden in rund 30 Gemeinden treffen, sie liegt – mit einigen möglichen Abweichungen- seit vielen Jahren auf. Daher sollten die Gemeindebewohner zusammen halten. Heute kann der eine zum möglichen Geschädigten zählen, nach einer Änderung der Trasse der andere.

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