Erklärung 3
Erklärung zum "Runden Tisch" am 16.Nov.2001 in Nitscha
Anlässlich des „Runden Tischs“ am 16. 11. 2001 in Nitscha geben die von der 380-kV-Freileitung betroffenen oststeirischen Gemeinden folgende
ab:
Bei der Volksabstimmung am 28. Jänner 1996 sprach sich die betroffene Bevölkerung mit überwältigender Mehrheit (93,51%) gegen die 380-kV-Leitung aus und beauftragte die Gemeindevertretungen, alle Mittel einzusetzen, um den geplanten Freileitungsbau zu verhindern. In diesem Sinne wurden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt, die bis heute zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben.
Eine echte Verhandlungsbereitschaft der Verbund AG ist nicht erkennbar, da auch ein Lösungsansatz seitens der Gemeinden – v. a. Untersuchung einer Alternativmöglichkeit – keine entsprechenden Reaktionen zur Folge hatten.
Unter diesen Aspekten und in Anbetracht des klaren Auftrags der Bevölkerung ist für die betroffenen Gemeinden im Sinne der demokratischen Grundwerte die Erfüllung nachstehender Punkte unabdingbar.
1. Seitens der Verbund AG ist der objektive und von jedermann nachvollziehbare Nachweis über die Notwendigkeit der 380-kV-Leitung durch die Oststeiermark zu erbringen. Die Notwendigkeit wurde von der Verbund AG bisher lediglich obehauptet ohne dies wissenschaftlich zu belegen. Die Offenlegung des Lastflusses (Leitungsauslastung) steht ebenso aus wie die Berücksichtigung der regionalen Versorgungskapazitäten durch die derzeit bestehenden Kraftwerke und Leitungssysteme
2. Es wird festgestellt, dass durch die Umsetzung von verschiedenen alternativen Maßnahmen die Versorgungssicherheit in Zukunft mit Strom für die Steiermark und besonders für die Oststeiermark ohne die geplante Freileitung gesichert ist.
3. Sollte aus sonstigen zwingenden Gründen (EU-Richtlinien, Transit u. a.) es in Zukunft unbedingt notwendig werden diese Leitungsanlage doch zu bauen, wollen die Gemeinden dies nicht unter allen Umständen verhindern. Voraussetzung dazu ist,
a) dass die Trassenfindung durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und
b) die Ausführung dieses Leitungsprojektes nach dem Stand modernster Technik (Erdverlegung) erfolgt!
4. Die Verbund AG und die Landesführung wird aufgefordert, ihre prinzipielle Haltung gegenüber einer möglichen Erdverlegung und der geforderten UVP ehestens zu formulieren.
5. Eine künftige Veröffentlichung irreführender Zahlen (z.B.Marktforschungs-bzw.Akzeptanzanalysen) und Werbematerialien durch die Verbund AG erscheint den Gemeinden nicht sinnvoll und wäre im Sinne eines weiterführenden Dialogs zu unterlassen.
Bis zur einer eindeutigen und schriftlichen Stellungnahme zu obigen Forderungen sehen sich die beteiligten Gemeinden außerstande, weitere Gespräche in dieser Angelegenheit zu führen!
Nitscha, am 16.Nov. 2001
Die betroffenen Gemeinden:
Gemeinde Empersdorf; Gemeinde Ilztal; Gemeinde Großsteinbach; Marktgemeinde Sinabelkirchen; Gemeinde Blaindorf; Gemeinde St.Margarethen /R.; Marktgemeinde Pischelsdorf; Gemeinde Mellach; Gemeinde Puch-Geiseldorf; Marktgemeinde Heiligenkreuz a.W.; Gemeinde Hartberg-Umg.; Gemeinde Pirching a.T.; Gemeinde Edelsgrub; Stadtgemeinde Hartberg; Gemeinde Hofstätten; Gemeinde St.Johann/Haide; Gemeinde St.Ulrich a.W.; Gemeinde Nitscha; Gemeinde Gersdorf a.d.F.; Gemeinde Langegg b.Graz; Marktgemeinde St.Marein b.G.; Gemeinde Krumegg; Marktgemeinde Kaindorf; Gemeinde Weitendorf; Gemeinde Oberrettenbach; Gemeinde Hartl; Gemeinde Ebersdorf;